22. Februar 1916

Triptis – Lokales. Mit Rücksicht auf die Zunahme der Diphtherieerkrankungen im Großherzogtum hat das Staatsministerium folgendes angeordnet: Jedes Kind, das an einer Halsentzündung erkrankt ist, ist samt seinen Geschwistern von der Schule fern zu halten. Die Lehrer sollen dahin wirken, dass Kinder, die krank erscheinen, insbesondere über Halsschmerzen klagen, alsbald den Arzt zugeführt werden. Die Wiederzulassung solcher Kinder zur Schule darf nur mit ärztlicher Genehmigung geschehen. Ist in einer Klasse Diphtherieerkrankung festgestellt, so ist vom Lehrer bzw. Schulleiter sofort der Schul- oder der Bezirksarzt oder der nächste erreichbare Arzt zu benachrichtigen, der das Erforderliche wahrnehmen wird.