Nachrichten vom Oktober 1916

Triptiser Anzeiger

Quelle: Triptiser Anzeiger 1916 – Erstellt von Kurt Spranger

06. Oktober 1916

Lokales. Mit dem Beginn dieses Monats ist das Gesetz über den Warenumsatzstempel in Kraft getreten, es muss mithin für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember d. J. zum erstenmal die Warenumsatzsteuer von allen Gewerbebetreibenden gezahlt werden. Im allgemeinen gelten für die Berechnung der Umsatzsteuer die Bücher des Gewerbetreibenden. Falls aber ein Betriebsinhaber, wie es vielfach im Kleinhandel und im Handwerk vorkommt, nicht imstande ist, den tatsächlichen Gesamtbetrag der erhaltenden Zahlungen anzugeben, weil er keine geregelte Buchführung hat und ihm auch sonstige Unterlagen für die Berechnung des Gesamtbetrages fehlen, hat er ihn zu schätzen und danach die Steuer zu entrichten. Das Gesetz bringt also keinen Zwang zur Buchführung. Der zu entrichtende Betrag beträgt für je 1000 Mark Umsatz 1 Mark.


12. Oktober 1916

Lokales. Sammelt Knochen! Nach einer Bundesratsverordnung dürfen Knochen, Rinderfüße und Hornschläuche nicht verbrannt, vergraben, auf andere Weise vernichtet oder unverarbeitet zu Düngezwecken verwendet werden. Es ist für die Gewinnung von Fettstoffen von größter Wichtigkeit, dass das gesamte Knochenmaterial einer rationellen Entfettung zugeführt wird. Jede Hausfrau, jede Köchin möge sich in der schweren Zeit der kleinen Mühe unterziehen, alle Knochen sorgsam aufzubewahren und abzuliefern, wenn der Erlös dafür auch nicht groß ist. Jedermann trage nach seinen Kräften dazu bei, dass keine Knochen verloren gehen, vernichtet oder durch falsche Verarbeitung vergeudet werden. Nur durch richtige Verarbeitung in den dazu bestimmten Betrieben gewinnen wir gleichzeitig Fettstoffe für die Volks- und Kriegswirtschaft und Futtermittel sowie Düngemittel für die Landwirtschaft.

Lokales. Die Heimbeförderung von Leichen gefallener oder im Felde verstorbener Kriegsteilnehmer während des Krieges verursacht nicht nur den militärischen Stellen, sondern auch den Eisenbahnen, besonders im besetzten feindlichen Gebiete, so erhebliche Schwierigkeiten, dass den Angehörigen nur dringend empfohlen werden kann, solche Leichenüberführungen bis nach Beendigung des Krieges zurückzustellen. Sie haben dann noch den Vorteil einer Ermäßigung der Beförderungsgebühren in Höhe von 50 %, die die deutsche Staatsbahnen später zu gewähren beabsichtigen.


21. Oktober 1916

Die Kirmeszeit hat begonnen. Dies sonst so fröhliche Fest verläuft diesmal in aller Stille. Die üblichen Lustbarkeiten unterbleiben, wo Zusammenkünfte stattfinden, gedenkt man der Unterhaltung der Angehörigen, Kameraden und Freunde. So ist es auch in den Familien. Schon vor dem Feste wird der Kriegsteilnehmer durch Liebesgaben gedacht. Auch bei dem Kirmesessen in der Familie fehlt die sonst so heitere Stimmung; wo sich Verwandte besuchen, handelt es sich bei den Tischgesprächen hauptsächlich um ihre Familienmitglieder im Felde, und, wo es wirklich noch Familien geben sollte, die in dieser Weise vom Krieg verschont geblieben sind, da bildet der Krieg das Tischgespräch. In den meisten Dörfern wird die Kirmes dies Jahr wieder als wirkliches Kirchweih- und Kirchenfest gefeiert.


31. Oktober 1916

Lokales. Mangel an Kleingeld macht sich überall bemerkbar. Es sollte von einzelnen Sammelstellen in die öffentlichen Kassen zurückgeleitet werden. Die Gemeinde Triebes macht bekannt, dass sie die Kriegsunterstützungen nur in vollen Marktbeträgen auszahlt; die Pfennigbeträge werden erst am Vierteljahrschluss nachgezahlt, oder aber es ist Wechselgeld mitzubringen.