Aus der Geschichte des Ratskellers zu Triptis

Auszüge aus dem Text von R. Scheuch (aus Triptiser Amtsblatt 30/1993) und Bildmaterial von W. Sauer und S. Allred

Zeichnung Ratskeller

Heute betrachten wir die Geschichte des Triptiser Ratskellers, die im Jahre 1993 im Triptiser Amtsblatt nachzulesen war und hier mit Fotos und Planungsskizzen aus unserem Triptiser Stadtarchiv ergänzt wurde.

Viel Spaß beim Nachlesen …

Wenn im nächsten Jahr unser neues Rathaus endgültig seiner Bestimmung übergeben wird, soll auch in den Kellerräumen wieder ein Ratskeller untergebracht werden. Damit soll eine jahrhunderte alte Gepflogenheit wieder aufleben, was mir Veranlassung sein soll, einmal über die Geschichte des Triptiser Ratskellers zu berichten. Dabei möchte ich auf eine Arbeit des ehemaligen Stadtarchivars Friedrich Bengs zurückgreifen, in der es heißt:

Mit dem Abriss des bombardierten Rathauses unserer Stadt ist auch der Ratskeller verschwunden, der auf eine vielhundertjährige Vergangenheit zurückblicken konnte.

Rathaus mit Ratskeller

Seine erste urkundliche Erwähnung findet sich in den Stadtstatuten von 1533, in denen im Titel der Burgfriede in

des Rats Schenkstuben

garantiert wird. Da diese Statuten nur eine Erneuerung alter Rechte darstellen, ist die Annahme berechtigt, dass der Ratskeller schon eine Einrichtung des 15. Jahrhunderts ist. Als er aktenmäßig greifbar wird (1587), befindet er sich in dem an der

Südseite des Marktes

stehenden Rathaus. Er ist mit der Wein- und Bierschankgerechtigkeit ausgestattet. Seite Bewirtschaftung wird alljährlich zu Michaelis neu vergeben. Der Ratsschenk erhält neben gewissen Deputat an Holz eine Vergütung von 1 Groschen für jeden Eimer Wein, den er ausschenkt. Zum Teil recht eingehende Vorschriften regeln sein Verhalten dem Rate und den Gästen gegenüber. Die Aufsicht über den Weinkeller führen zwei Weinmeister, die jährlich aus den Reihen der „Ratsverwandten“ bestimmt werden. Die ersten namentlich bekannten waren 1588 Quirin Bulner und Georg Besser. Das Leben im Ratskeller war recht turbulent. Immer wieder einmal muss der Rat Strafen für Gäste, die den Burgfrieden des Kellers gebrochen haben, verhängen.

Um 1675 wurde mit dem Ratskeller, die bis dahin getrennt bestehende Garküche verbunden, so dass der Ratsschenk nunmehr auch das Recht der Speisung hatte. Zwei Umstände hatten diese Zusammenlegung gefordert. Einmal war die Einnahme aus dem Ausschank so gering, dass der Keller damit nicht gehalten werden konnte, zum anderen war das bisherige Garküchengebäude so baufällig geworden, dass die Stadt es nicht mehr erneuern konnte. Diese Verbindung nun bedeutete auch eine Änderung in der Bewirtschaftungsform. Jetzt war der Ratsschenk nicht mehr Ratsbediensteter, der für eine bestimmte Entschädigung auf Rechnung des Rates arbeitete, sondern Pächter, der seine Jahrespacht zahlte und für eigene Rechnung wirtschaftete. Der Pachtpreis war starken Schwankungen unterworfen, betrug um 1700 33 Altschock, stieg bis 1745 auf 45 Altschock und ging zeitweise (1781) bis auf 4 Taler herunter.

Ausgeschenkt wurde in erster Linie Frankenwein, daneben aber auch Jenaer, Wertheimer sowie roter und blanker Zwätzener Wein. Eine Kanne Wein (ca. 1 Liter) kostete um 1700 3-4 Groschen. Für eine Kanne Bier darf der Wirt nach der Preistaxe von 1782 4 Pfennige fordern.

1798 wird wegen Baufälligkeit des Rathauses beschlossen, die Schankgerechtigkeit dergestalt zu vergeben, dass der Pächter die Räume zur Ausübung der Gerechtigkeit selbst zu stellen hat. Im Laufe der nächsten 135 Jahre ist nun nach und nach eine ganze Reihe von Bürgerhäusern mit der Ratskellergerechtigkeit begabt gewesen, zuletzt fast 50 Jahre hindurch (1880 – 1927) lag sie auf dem Grundstück Müller in der Roßstraße.

Bald nach 1800 trennte man den Weinschank, damals ein ausschließliches Recht des Rates, von der Ratskellergerechtigkeit und verpachtete ihn gesondert, seit 1825 immer an das Weinhaus Reps & Trainer. Das Gesetz über die Aufhebung der Verbietungs- usw. Rechte von 1865 beendete auch für Triptis das mit dem Weinschank gegebene Sonderrecht. In der Folgezeit hören wir von diesem nichts mehr.

1869 wurde von dem damaligen Kellerpächter Gruner der Versuch unternommen, auch noch das Recht der Ausspannung zu bekommen. Diesem blieb aber der Erfolg versagt.

In den letzten 50 Jahren war man davon abgekommen, einen öffentlichen Verpachtungstermin anzusetzen und begnügte sich mit einer jeweiligen Verlängerung des bestehenden Pachtverhältnisses. Als man dann 1927 wieder einen Pachttermin ansetzte, ergab sich ein völlig neues Bild dadurch, dass jetzt die Brauereien als Interessenten auf den Plan traten. Den Zuschlag erhielt die Brauerei Eckardt in Zeulenroda, die die Kellergerechtigkeit in dem Grundstück des ehemaligen Gasthofes „Zum grünen Kranz“ (jetzt Thälmann-Straße 3) ausüben ließ.

Die Eckardt Brauerei aus Zeulenroda erhielt 1927 die Ratskellergerechtigkeit

Die Eckardt Brauerei aus Zeulenroda erhielt 1927 die Ratskellergerechtigkeit

Nach Ablauf der Pachtzeit kam 1933 ein Vertrag mit der Riebeckbrauerei zustande, nach dem sich diese verpflichtete, die Kellerräume des 1856 neu erbauten Rathauses so auszubauen, dass darin die Ratskellerwirtschaft betrieben werden konnte. Damit wurden die Gerechtsame wieder dorthin geführt, von wo sie vor Jahrhunderten ihren Ausgang genommen hatten, nämlich in das Rathaus.

Die zwei Gastzimmer reichten bald nicht mehr aus und man plante schon die Einrichtung eines dritten Raumes, was jedoch infolge des inzwischen ausgebrochenen Krieges nicht mehr verwirklicht werden konnte. Der Krieg war auch die Ursache dazu, dass der Keller längere Zeit geschlossen werden musste. Er gewann noch einmal größere Bedeutung, als sich in den Jahren 1944 und 1945 dort täglich viele Umquartierte zum Mittagstisch einfanden.

Postkarte

Als im April 1945 eine Fliegerbombe das Rathaus zerstörte, war damit auch das Schicksal des Ratskellers besiegelt. Zwar hatte er selbst nicht wesentlichen Schaden erlitten, so dass die Wirtschaft noch weiter betrieben werden konnte. Aber als die Pacht abgelaufen war und der Abriss des Rathauses begann, musste auch die „Kellerpforte“ geschlossen werden.

Ratskeller im alten Rathaus, daneben die Sparkasse

Wenn nun Friedrich Bengs damals seine Arbeit über die Geschichte des Triptiser Ratskellers mit dem Satz schloss:

Wann mag sie (die Kellerpforte) sich in einem neuerbauten Rathause wieder öffnen?

, so können wir heute sagen:

Es wird nach 47 Jahren sein!

Mit diesen Worten endet dieser schöne Bericht von Rudolf Scheuch im Amtsblatt von Triptis im Jahr 1993. War man sich damals noch sicher, dass in Kürze ein Ratskeller im neu erbauten Rathaus eröffnet wird, müssen wir nach weiteren 23 Jahren sagen, dass sich dieser Wunsch leider nicht erfüllt hat.